Eine kurze, aber notwendige Klarstellung von Klaus Weissgerber

Beim Surfen im Internet fand ich einen Beitrag mit der für mich interessanten Überschrift:

„Warum Heribert Illig Unrecht hat. Das Kardinalargument,
das seine Theorie ins Wanken bringt“

Autor dieses am 21. April 2005 aktualisierten Internet-Beitrages ist der emeriterte Pfarrer Heinrich Tischner, der bereits zu verschiedenen Problemen wie z.B. zu Atlantis, zum Leben Jesu und zu den Kelten publiziert hat.

Ausgangspunkt seiner jetzigen Polemik ist die bekannte Tatsache, dass Papst Gregor XIII. 1582 anordnete, dass das Kalenderjahr auf das Sonnenjahr umgestellt und dass u.a. auf den 4.10.1582 unmittelbar der 15.10.1582 folgen sollte. Damit wurde der julianische, durch Caius Iulius Caesar als Pontifex maximus -44 begründete julianische Kalender durch den gregorianischen ersetzt. Tischner schrieb in seinem Internet-Beitrag:

„Heribert Illig will nun festgestellt haben, dass Gregor nur 10 Tage hat ausfallen lassen, seit Caesar hätten es aber 13 sein müssen, wie man leicht nachrechnen kann. Also, nahm er an, müssen zwischen Caesar und Gregor etwa 300 Jahre zu viel sein. Vermutlich habe es die Karolingerzeit, genauer die Zeit zwischen September 614 bis 911 gar nicht gegeben. Hinweise fand er darin, dass viele historische Quellen, Bauwerke und sonstige Hinterlassenschaften aus dieser Periode von manchen Gelehrten anderen Zeitabschnitten zuzuschreiben seien. (Ich habe den grammatikalisch verunglückten Satz so, wie er im Text steht, wiedergegeben. K.W.)

Illigs Grundbehauptung lässt sich ganz einfach widerlegen durch den Wortlaut der Bulle „Inter Gravissmas“ (Die Bulle hieß richtig „Inter Gravissimas“. K.W.) von Papst Gregor XIII (1582):

„7. Damit nun die Frühlings-Tag-und-Nacht-Gleiche, die von den Vätern des Konzils von Nicaea auf den 21. März festgelegt wurde, wieder auf diesen Tag fällt, schreiben wir vor und verordnen, dass im Otober 1582 zehn Tage einschließlich, vom 5. bis 14., ausfallen sollen.“

Demnach rechnete die Reform nicht ab Caesar, sondern ab Nicaea (325). Damit ist erklärt, warum nur 10 Tage ausgefallen sind. Die Karolingerzeit kann deshalb gar nicht gestrichen werden. Damit sind meine früheren einzelnen Argumente überflüssig.“

Ich habe hier den wesentlichen Inhalt des Internet-Beitrages Tischners wiedergegeben. Hierbei fallen sowohl die durch keinen Zweifel getrübte Sellbstsicherheit des Autors wie auch seine Unkenntnis der einschlägigen Literatur auf.

Anscheinend glaubt er, eine neue Entdeckung gemacht zu haben. Dabei handelt es sich jedoch um ein Problem, das seit Begründung der Phantomzeit-Theorie durch Illig bekannt ist und das inzwischen als gelöst gilt.

Illig hatte bekanntlich schon in seinem ersten Beitrag von 1991 („Die christliche Zeitrechnung ist zu lang“), gestützt auf umfangreiche Literaturstudien, sich eingehend mit der Frage, warum Gregor XIII. 1582 nicht 13, sondern nur 10 Tage gestrichen hatte, unter verschiedenen Aspekten beschäftigt und war schon damals auch ausführlich auf die Nicaea-Problematik zu sprechen gekommen (Illig 1991, 4-9). Diese Analysen hat er in seinen späteren Beiträgen nicht nur wiederholt, somdern auch weiter vervollkomnet. So wies er schon 1992 das gängige Argument, dass es Gregor XIII. darum ging, die Himmelskonstellation des Konzils von Nicaea (325) wiederherzustellen, zurück:

„Zum einen hätten dann u.U. 9 übersprungene Tage genügt, zum anderen ist aus den noch erhaltenen Konzilsakten und anderen Quellen nicht nachvollziehbar, daß nicht Caesar, sondern Nicäa zum neuen Richtmaß auserkoren worden sei.“ (Illig 1992, 9).

1999 hatte Illig dann in seinem Standardwerk „Wer hat an der Uhr gedreht?“ seine astronomischen Erkenntnisse ausführlich dargelegt (1999, 35-64), wobei er auch konkret auf die Nicaea-Problematik einging (ebd., 57-63). So wies er darauf hin, dass es keinerlei Hinweis darauf gibt, dass zwischen Caesar und dem Konzil von Nicaea eine Kalenderreform erfolgt ist, und legte überzeugend dar, dass eine solche auszuschließen ist.

Der Würzburger Philosoph und Astronom Jan Beaufort hatte sich 2002 (Frage 10) der Argumentation Illigs angeschlossen, wobei er auch Gregors Bulle „Inter gravissimas“ in Bezug auf die wichtige Frage des Frühlingsanfangs, auf die ich noch zu sprechen komme, ausführlich analysierte.

Im gleichen Jahr 2002 veröffentlichte der Informatiker und Hobby-Astronom Franz Krojer sein gegen Illig gerichtetes Buch „Die Präzision der Präzession“. Illig hat 2003 die Thesen Krojers überzeugend widerlegt, bezeichnete jedoch dessen Buch auch als die „bislang gewichtigste Kritik der Phantomzeitthese“ (Illig 2003,78), was für seine wissenschaftliche Fairness spricht. Krojer hatte in seinem Buch (2002, 45-51) die 17 Thesen der Bulle „Inter gravissimas“ wörtlich zitiert. Er betonte zwar, dass die Bulle ausdrücklich auf das Konzil von Nicaea Bezug nahm (woran kein Zweifel bestehen kann), ohne schon hieraus die Schlussfolgerung zu ziehen, dass die Phantomzeit-Theorie widerlegt sei.

Ebenfalls 2002 hat Herr Prof. Dr. Werner Frank, eine anerkannte Kapazität der Kalenderwissenschaft, sehr konkret die Problematik der gregorianischen Kalenderreform auf der Grundlage der Originalquellen und der einschlägigen wissenschaftlichen Literatur, insbesondere der Schriften von Ferdinand Kaltenbrunner und Josef Schmid, analysiert und eigene Studien in der Vatikanischen Bibliothek durchgeführt. Frank hat schon damals, gewissermaßen „vorausahnend“, die These Tischners überzeugend widerlegt. Letzterer kannte diesen für ihn leicht zugänglichen Beitrag (er wurde in den „Zeitensprüngen“ veröffentlicht) offensichtlich nicht. Da er sich somit auch nicht mit den Argumenten Franks auseinandergesetzt hat, kann sein Internet-Beitrag schon aus diesem Grund nicht als wissenschaftlich bezeichnet werden. (Frank veröffentlichte 2005 einen ergänzenden Beitrag; seine ausführliche Darstellung der Problematik ist in Vorbereitung.)

Natürlich ist es denkbar, dass Papst Gregor XIII. von der frühmittelaltertlichen Zeitfälschung wusste (er hatte selbstverständlich Zugang zu den vatikanischen Archiven) und dass er nur deshalb, unter Bezugnahme auf das Konzil von Nicaea (griech.: Nikaia, eine Stadt im nordwestlichen Kleinasien), bewusst den bisherigen julianischen Kalener nur um 10 Tage gekürzt hat, um auch auf diese Weise das geltende Kalenderjahr dem „natürlichen“ Sonnenjahr anzupassen. Ich möchte nicht verhehlen, dass ich dieser These lange zugeneigt habe, konnte sie aber, da ich keine Zugangsmöglichkeit zu den vatikanischen Archiven habe, selbst nicht beweisen.

Illig und Frank haben nie behauptet, dass Gregor XIII. nur aus diesem Grund das bisherige Kalenderjahr um 10 Tage gekürzt hatten. Ihre kongenialen Forschungen und Analysen erbrachten eine einfachere, trotzdem überzeugende Erklärung, wie es zu dieser Entscheidung des Papstes kam.

Wie alle vorliegenden Dokumente zeigen, ging es bei der Gregorianischen Reform in erster Linie um die Festlegung einer Methodik, um den jährlich wechselnden Ostertermin zuverlässig vorausberechnen zu können. Schon in frühchristlicher Zeit galt als Ostertag der Sonntag nach dem ersten Vollmond nach Frühlingsanfang (des „Frühlingsäqinoktiums“ bzw. der „Frühlings-Tag-und-Nacht-Gleiche“).

Dieser Termin wurde jedoch nicht nach astronomischen Berechnungen, sondern nach einem zyklischen Rechenverfahren (dem „computus ecclesiasticus“) ermittelt. Wie Schmid (1905, 52f., nach Frank 2002, 652) bewiesen hat, hatte sich das Konzil von Nicaea nicht mit dieser Problematik beschäftigt. Erst Dionysios Exiguus schlug 525 in seinem „Liber de paschale“ (nach einer Anregung von Ambrosius, Bischof von Mailand) vor, das „Frühlingsäqinoktium“ auf den 21. März („XII. ante Kalendas Aprilis“) festzulegen, welcher Termin sich auch durchsetzte. Die Folge war, dass der Ostersonntag in Westeuropa nunmehr stets auf die Zeit zwischen dem 22. März und dem 22. April fiel.

Das julianische Kalenderjahr, das von 365 + ¼ Sonnentagen ausging, wurde beibehalten, obwohl es tatsächlich etwas kürzer war, was schon Hipparch (125 v.Chr.) bekannt war. In den Tafeln des kastilischen Königs Alfonso X. (1252) wurde die Jahreslänge als (365 + ¼ – 3/400) Tage bezeichnet. In Minuten und Sekunden ausgedrückt, sind dies 365 Tage, 5 Stunden, 49 Minuten, 12 Sekunden, also rund 11 Minuten weniger als das julianische Jahr. Diese rund 11 Minuten addieren sich in 128 Jahren zu einem vollen Tag. (Frank 2005, 4 )

(Rechnet man von Caesar bis Gregor, sind dies knapp 13 Tage, vom Nicaea-Konzil bis Gregor knapp 10 Tage.)

Im 16. Jh. erkannten astronomisch gebildete Theologen, dass das tatsächliche Frühlingsäqinoktium nunmehr vor dem 21. März lag. Außerdem wurde bis dahin der erste Vollmond nach dem „metonischen Zyklus“ errechnet, der im 16. Jh. auch nicht mehr astronomisch zuverlässig war, weil der natürliche Vollmond nunmehr einen Tag früher als vorausberechnet eintrat (Frank 2002, 647). In der Praxis kam es zu kuriosen Ergebnissen:

„Wird beispielsweise aus dem computus ecclesiasticus der Vollmond auf den 22. März berechnet, dann wird Ostern am darauf folgenden Sonntag (zwischen 22. und 29. März) gefeiert. Ist der Mond aber bereits am 20. März voll, so müsste Ostern nach dem 19. April stattfinden.“ (Frank 2005, 5)

Bei der Gregorianischen Kalenderreform ging es nur darum, diese Unwägbarkeien bei der Vorausberechnung des Ostertages zu beseitigen; ihre entscheidenden Initiatoren waren Aloysius Lilius und der Jesuitenpater Clavius.

Der päpstlichen Bulle gingen umfangreiche Diskussionen voraus; es wurden Gutachten von vielen Universiäten und fachkundigen Einzelpersonen angefordert. Kaltenbrunner, Schmid und nunmehr auch Frank haben diese Gutachen konkret ausgewertet. In der Diskussion wurden nur von Rastelli und Fabricius astronomische Gründe angeführt. Rastelli vertrat die inzwischen eindeutig widerlegte Auffassung, dass zur Zeit Caesars das Frühlingsäquinoktium auf dem 25. März lag und schlug vor, 15 Tage auszulassen (Frank 2005, 7). Der Wiener Ordinarius Fabricius vertrat dagegen mit Nachdruck dafür ein, 13 Tage auszulassen, wobei er sich ausdrücklich auf die (angenommene) Zeit zwischen Caesar und dem 16. Jh. berief. (Kannenhuber 1877, 493; nach Frank 2005, 7 )

Alle anderen Diskutanten trugen praktische, vorwiegend liturgische Argumente vor. So wurde vorgeschlagen, den Tag des Frühlingsanfangs vom 21. März auf einen späteren Tag zu verlegen; Die Gutachter votierten für eine Auslassung von 10 bis 15 (hauptsächlich 13 oder 14) Kalendertagen. (ausführlich Schmid 1884, 65 f., nach Frank 2005, 7 )

„Es ist interessant, dass die Gutachter offenbar die Wahl des Frühlingsäquinoktiums für frei verfügbar hielten, sonst hätten sie nicht so eindeutig für das Auslassen von 13 bzw. 14 Tagen plädiert. (…) Es gab zahlreiche Stimmen, die sich an der definitiven Korrektur von 10 Tagen störten und sie nicht für weitgehend genug hielte.“ (Frank 2005, 8 )

Schließlich entschied sich Gregor XIII., hauptsächlich aus liturgischen Gründen, dafür, den 21. März als Tag des Frühlingsanfangs beizubehalten. Immerhin ging das Kirchenjahr von diesem Tag aus; eine Änderung hätte weitgehende Umdatierungen nötig gemacht. Es gab auch politische Gründe: So forderte der spanische König Felipe II. (Philipp II.) mit einer Verweigerung der Reform, falls vom 21. März abgegangen wird, weil erst kurz vorher alle Missalen (Messbücher) und Brevialen (mit den alten Datierungen) gedruckt worden waren (Schmid 1884, 69; nach Frank 2002, 651).

Gregor XIII. entschied sich weiterhin für eine Auslassung von 10 Kalenderjahren im Jahr 1582 bei gleichzeitiger Einführung weiterer Schaltjahrregeln. Dabei ging er von der tatsächlichen Differenz zwischen natürlichem Sonnenjahr und seinerzeitigem Kalenderjahr aus und erkannte somit zumindest objektiv die von Illig bewiesene Zeitverlängerung von 297 Jahren an:

„Wenn man falsch korrigiert, aber zum richtigen Ergebnis kommt, liegt dann nicht der Fehler woanders?“ (Frank 2002, 654).

Gregor XIII. musste seine Entscheidung natürlich begründen. Was lag näher, als sich auf eine angebliche Festlegung auf dem Konzil von Nicaea zu berufen? So kam es zu der Formulierung der These 7 der Bulle „Inter gravissimas“, die Frank (2005, 9) als „Schutzbehauptung“ bezeichnet hat.

Ich hatte bereits darauf hingewiesen, dass Josef Schmid, ein ausgewiesener Kenner der alten und mittelalterlichen Geschichte, 1905 diese Nicaea-Zuweisung schlicht als falsch bezeichnete. Nach einer allseitigen Analyse der erhaltengebliebenen Konzilsakten und von anderen Schriftstücken des 4. Jhs. kam er zu dem eindeutigen Ergebnis, dass auf dem Konzil von Nicaea keine Festlegungen getroffen wurden, wann Ostern zu feiern ist. Auch der 21. März wurde nicht als Frühlingsäquinoktium genannt. Das Konzil beschränkte sich auf die Verdammung der Lehre des Arius!

Obwohl die astronomische Problematik für die Entwicklung der Phantomzeittheorie von großer Bedeutung war, beruht sie doch letztlich auf dem archäologischen Befund. Illig und seine Mitstreiter haben in vielen Beiträgen herausgearbeitet, dass es zumindst in Europa für den Zeitraum von etwa 300 Jahren weder archäologische Funde noch architektonische Überreste gibt. So hat Illig in umfassenden Analysen bewiesen, dass der Aachener Dom („Pfalzkapelle“) nicht aus der Zeit Karls des Großen, sondern aus einer viel späteren Zeit stammt (Illig 1992, 82-98: 1994, 206-269; 1998, 222-287). Die Urkunden, die dieser Phantomzeit zugeschrieben werden, sind zumeist gefälscht, die restlichen wurden später umdatiert. Ich habe in mehreren Beiträgen klargestellt, dass die Chronologien der Staaten Osteuropas, Asiens und Nordostafrikas der Phantomzeittheorie nicht widersprechen.

Tischner erkennt diese Bemühungen der Illig-Schule zwar an, glaubt aber, sie auf die einfachste Art „methodisch“ zu widerlegen:

„Geschichtliche Hinterlassenschaften, auch schriftliche Quellen, sind immer interpretationsbedürftig und es hat immer widersprüchliche Deutungen derselben Fakten gegeben. Das darf aber doch nicht dazu führen, eine ganze Geschichtsepoche wegen einer falschen Berechnung zu leugnen!“

Da es aber Tischner nicht gelungen ist, Illig eine falsche Berechnung nachzuweisen, haben seine „methodischen“ Behauptungen keine Grundlage und sind ohne wissenschaftliche Bedeutung.

Literatur

Beaufort, Jan (2002): Dreißig Fragen zur Phantomzeittheorie

Birken, Andreas (2005): „Das porphyme Fundament der Mittelalterthese“, in: ZS 17(2)465-471

Frank, Werner (2002): „Welche Gründe gab es für die Autoren der Gregorianischen Kalenderreform 1582, die Frühlings-Tagundnachtgleiche auf den 21. März zurückzuholen?“, in: ZS 14(4),646-655

Frank, Werner (2005): „21. März – Datum der Frühlingstagundnachtgleiche zu Zeiten Caesars, des 1. Nicaea-Konzils und der Gregorianischen Kalenderreform 1582“, in ZS 17(1)4-14

Illig, Heribert (1991): „Die christliche Zeitrechnung ist zu lang“, in: VFG 3(1)4-20

Illig, Heribert (1992): Karl der Fiktive, genannt Karl der Große. Gräfelfing

Illig, Heribert (1994): Hat Karl der Große je gelebt? Gräfelfing

Illig, Heribert (1998): Das erfundene Mittelalter. Taschenbuchausgabe. München

Illig, Heribert (1999): Wer hat an der Uhr gedreht? Wie 300 Jahre Geschichte erfunden wurden. München

Illig, Heribert (2003): „Das Scheitern der Archäoastronomie. I. Rückweisung der bislang gewichtigsten Kritik an der Phantomzeitthese“, in ZS 15(3)478-507

Illig, Heribert (2005): „Antwort auf Ulrich Voigt“, in: ZS 17(2)472-481

Kaltenbrunner, Ferdinand (1876): Die Vorgeschichte der Gregorianischen Kalenderreform. Sonderdruck der Sitzungsberichte der philosophisch-historischen Classe der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften. Wien. 82, 289

Kaltenbrunner, Ferdinand (1877): Die Polemik über die Gregorianische Kalenderreform. Ebenda. 87, 485

Kaltenbrunner, Ferdinand (1881): Beiträge zur Geschichte der Gregorianischen Kalenderreform. I. Die Commission unter Gregor XIII. nach Handschriften der Vaticanischen Bibliothek. Ebenda. 97, 7

Krojer, Franz (2003): Die Präzision der Präzession. Illigs mittelalterliche Phantomzeit aus astronomischer Sicht. München

Schmid, Josef (1882/84): Zur Geschichte der Gregorianischen Kalenderreform. I-III. Görres-Gesellschaft. Historisches Jahrbuch. 3,338; 3,543; 5, 52.

Schmid, Josef (1905): Zur Osterfestfrage auf dem ersten allgemeinen Konzil von Nicaea. Wien

Tischner, Heinrich (Webmagazin): Der Kreuzdenker. Gedanken, Ideen, Aufsätze. http://www.dike.de/pfr-tischner/

Tischner, Heinrich (2005): Warum Heribert Illig Unrecht hat. Das Kardinalargument, das seine Theorie ins Wanken bringt. http://www.dike.de/pfr-tischner/33-gesch/versch/ht-illig.htm

VFG = Vorzeit, Frühzeit, Gegenwart. Interdisziplinäres Bulletin (Gräfelfing)

ZS = Zeitensprünge. Interdisziplinäres Bulletin (Gräfelfing)

[Anmerkung: Die Beiträge von Tischner sind nicht mehr online verfügbar, eine komplette Version des Textes findet sich aber hier.]